Gültig ab 7.11.2021
Regelungen für das Training allgemein
- Personen, auf die die nachfolgenden Kriterien zutreffen:
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen, zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen,
- Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,
- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinnes).
haben keinen Zutritt zu den Vereinsräumen und dürfen das Gebäude nicht betreten. Bei Auftreten entsprechender Symptome werden die Mitglieder gebeten, die Vereinsräume umgehend zu verlassen.
- Zur Nachverfolgung der Kontakte und der Beschränkung der Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung zu den Trainingseinheiten über die Webseite des Vereins notwendig. Die Gültigkeit der Buchung wird durch eine Email bestätigt.
- Die Teilnehmerzahl wird auf 8 Paare im Bereich Standard/Latein und Discofox und auf 8 Teilnehmer im Bereich Jazz-Modern Dance sowie im Kinder- und Jugend-Bereich
- Sind weniger als 3 Paare / 3 Teilnehmer angemeldet, wird das Training im Regelfall abgesagt.
- Beim Betreten des Gebäudes besteht Maskenpflicht. Es gelten die allgemeinen Vorschriften der Bayerischen Staatsregierung, es wird jedoch das Tragen von FFP2-Masken empfohlen.
- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tanzpaaren ist einzuhalten.
- Ein Wechsel des Tanzpartners ist nicht erlaubt.
- Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
- Getränke dürfen von zu Hause mitgebracht werden
- Sofern in der Trainingsbeschreibung vermerkt, werden ankommende Trainingsteilnehmer gebeten, den Schuhwechsel von Straßen- auf Tanzschuhe im kleinen Saal durchzuführen und die Schuhe in den großen Saal mitzunehmen. Der kleine Saal ist in dieser Zeit für andere Trainingsaktivitäten gesperrt. Auf die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Paaren ist auch hier zu achten. Die Stühle wurden zur Seite gestellt, um den Saal auch für Tanztrainings benutzen zu können. Die Trainingsteilnehmer werden gebeten, im kleinen Saal zu warten, bis das vorherige Training im großen Saal beendet ist und die Teilnehmer den Saal verlassen haben.
- Außerdem sind die allgemein gültigen Regelungen der Bayerischen Landesregierung bzw. des Landratsamts Dachau bzgl. der Ausübung von Sport zu berücksichtigen (3G, 3G+, 2G). Weicht der Verein von diesen Regelungen ab (Verschärfung) ist dies im Buchungsportal beim jeweiligen Kursangebot vermerkt. Die notwendigen Nachweise sind gegenüber den Trainern auf Wunsch zu erbringen, Testergebnisse sind unaufgefordert vorzulegen.
- Gäste müssen sich beim Vorstand für das Training anmelden und sind verpflichtet, das Kontaktdatenformular auszufüllen.
Sicherheits- und Hygieneregeln
Für die Tanzsäle:
- In den Tanzsälen dürfen die Masken für das Training abgenommen werden. Beim Verlassen des Saales besteht wiederum Maskenpflicht. Dies gilt insbesondere auch für den Besuch der sanitären Einrichtungen.
- Während einer Trainingseinheit ist mindestens 1x für eine mindestens 5-minütige Lüftung zu sorgen, zusätzliche Lüftungen sind angeraten
- Nach dem Ende der Trainingseinheit
- Ist für eine mind. 10-minütige Stoßlüftung zu sorgen
- Vor dem Verlassen des Trainings sind alle berührten Flächen (Bänke und Türgriffe) zu desinfizieren
- Die Paare werden gebeten, die Räume nach Beendigung des Trainings zügig zu verlassen, um möglichst Kontakte mit der nächsten Trainingsgruppe zu vermeiden.
- Bei einem Trainerwechsel ist außerdem die Musikanlage und die Bar zu desinfizieren.
- Ein Betreten des Tanzsaales durch die nächsten Trainingsteilnehmer, während das Training noch läuft, ist nicht gestattet!
Für die sanitären Einrichtungen (WC):
- Die Benutzung der Dusche in der Damentoilette ist nicht gestattet
- Der Küchenvorraum sollte nicht als Warteraum genutzt werden.
- Das Waschbecken ist nach Gebrauch zu mit den bereit gestellten Utensilien (Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel, Einweghandtücher) zu desinfizieren.
- Beim Verlassen der sanitären Einrichtungen sind die Hände mit Hilfe des bereit gestellten Spenders zu desinfizieren. Mit einem Einmal-Tuch sind die Türklinken der benutzten WC-Türe und der Eingangstüre zur Küche zu desinfizieren.
- Die Türen der WC’s sind nach dem Verlassen möglichst geöffnet zu lassen (Belüftung).
Der Vorstand bzw. von ihm beauftrage Personen werden stichprobenartig die Einhaltung der Regeln kontrollieren.
Bei Verstößen gegen diese Regelungen behält sich der Vorstand vor, ein Trainingsverbot auszusprechen.
Karlsfeld, den 7.11.2021
Diese Regelungen können auch als PDF zum Download zur Verfügung.